In der Psychotherapie werden psychische Erkrankungen mithilfe wissenschaftlich fundierten Verfahren und Methoden in regelmäßigen Gesprächen behandelt. Es gibt vier Arten von Psychotherapien, die approbierte PsychotherapeutInnen mit der gesetzlichen und privaten Krankenkasse abrechnen können: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse und systemische Therapie. Das Ziel der Psychotherapie ist es, gemeinsam mit Ihnen daran zu arbeiten, belastende Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen zu verstehen und zu verändern oder zu lernen, mit diesen umzugehen. Zudem soll Psychotherapie dabei helfen, persönliche Krisen zu bewältigen, die Lebensqualität zu verbessern und Herausforderungen selbstbewusster anzugehen. Psychologische PsychotherapeutInnen verschreiben – anders als PsychiaterInnen – keine Medikamente.
Coaching und psychologische Beratung bieten die Möglichkeit, Unterstützung in herausfordernden Situationen und Lebensphasen zu erhalten, ohne dass eine psychische Erkrankung vorliegen muss. Anlässe für psychologisches Coaching und Beratung können unterschiedlich sein: Umgang mit Stress, Zielfindungs- oder Entscheidungsprobleme im beruflichen oder privaten Bereich, Begleitung in schwierigen Lebenssituationen, Bewältigung von Leistungssituationen oder Selbsterfahrungszwecke. Nach einer eingehenden Analyse der Problematik, werden Problembereiche und Schwerpunkte definiert und Ziele abgeleitet, welche anschließend gemeinsam bearbeitet werden. Die Frequenz und Anzahl der Sitzungen können gemeinsam flexibel vereinbart werden.
Zu Beginn einer Psychotherapie haben PatientInnen und TherapeutInnen die Möglichkeit sich im Rahmen von sog. „probatorischen Sitzungen“ kennenzulernen. Diese Sitzungen dienen – von beiden Seiten aus – dazu, zu klären, ob eine Zusammenarbeit möglich und sinnvoll ist. Im Anschluss wird die Therapie bei der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse beantragt. Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt. In Abhängig von Ihren individuellen Bedürfnissen und dem Fortschritt in der Therapie kann es sinnvoll sein, die Frequenz der Sitzungen anzupassen. Für einen erfolgreichen Therapieverlauf ist es wichtig, dass die Sitzungen regelmäßig stattfinden.
Dies lässt sich am besten im Rahmen eines Erstgesprächs klären. Im Erstgesprächs wird herausgefunden, welche Art von Therapie am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen, Problemen und Zielen passt. Auch ein Erstgespräch ist eine abrechnungspflichtige Leistung, die bei privat versicherten PatientInnen und SelbstzahlerInnen in Rechnung gestellt wird. Bei gesetzlich versicherten PatientInnen kann das Erstgespräch – nachdem das Kostenerstattungsverfahren genehmigt wurde – mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
PsychologInnen haben Psychologie studiert. Im Anschluss an das Psychologiestudium haben Psychologische PsychotherapeutInnen eine mindestens dreijährige Weiterbildung für Psychotherapie absolviert, welche mit einer staatlichen Abschlussprüfung (sog. Approbation) abschließt. FachärztInnen für Psychiatrie und Psychotherapie haben Medizin studiert und eine Facharztausbildung absolviert. FachärztInnen für Psychatrie und Psychotherapie können psychotherapeutisch tätig sein und Medikamente verschreiben. Nur Psychologische und Ärztliche PsychotherapeutInnen verfügen über eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz und sind berechtigt, sich „PsychotherapeutInnen“ zu nennen und psychotherapeutische Leistungen mit gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfestellen abzurechnen.